Da ist also ein Parkplatz, auf beiden Seiten der Zufahrt befinden sich schräg die Stellfläche. Man sollte erwarten, dass sich intuitiv die zugelassene Fahrtrichtung erschließt. Es fällt von Ferne auf, von welcher Seite man auf den Parkplatz fahren muss.
Aber nein.
Man kann auch falschherum einparken und falschherum wieder vom Parkplatz fahren, zwei Einbahnschilder ignorieren und sich erst nach 200 Metern Fahrt auf öffentlichen Straßen anschnallen.
Donnerstag, 12. Juli 2007
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