Ich war bei Gericht. Das Handy der Angeklagten läutete dreimal. Warum fragt mich dann vor Verhandlungsbeginn ein Polizeibeamter, ob ich ein Handy dabeihätte?
Vom Vorsitzenden gab es noch den Hinweis, dass es sich nicht um eine Gerichtssendung handele.
Die Staatskasse trug nicht die Kosten des Verfahrens.
Montag, 23. Juli 2007
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